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Richtlinie für Selbstberechnungsabgaben
BMF-010103/0138-VI/2009.
Das Finanzministerium hat in diesen Richtlinien insb. die Voraussetzungen für die Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben gem. § 201 BAO dargelegt. Die Ausführungen dieses Erlasses sind für den Lohnverrechner hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag relevant. Hinsichtlich der Kommunalsteuer gilt die Regelung des § 11 Abs. 3 KommStG.