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CBAM: Rat beschließt Vereinfachung des EU-Instruments gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen
Der Rat hat am eine Verordnung angenommen, mit der das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU vereinfacht und gestärkt wird. Sie ist Teil des Gesetzgebungspakets „Omnibus I“.
Die Verordnung zielt auf die Vereinfachung und auf kosteneffiziente Verbesserungen bei der Einhaltung des CO2-Grenzausgleichssystems ab. Wichtigstes Ziel ist es, den Regulierungs- und Verwaltungsaufwand sowie die Kosten zu verringern, die EU-Unternehmen - insbesondere KMU - durch die Einhaltung der Vorschriften entstehen. Die mit dem CO2-Grenzausgleichssystem verbundenen Klimaschutzziele bleiben unverändert, da etwa 99 % der grauen Emissionen von eingeführten CBAM-relevanten Waren weiterhin abgedeckt bleiben.
Anstelle des derzeitigen Schwellenwerts für die Befreiung von CBAM-Waren mit geringem Wert wird mit den Änderungen ein neuer „De-minimis“-Massenschwellenwert eingeführt, wonach Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr nicht den CBAM-Vorschriften unterliegen.
Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass die geänderte Verordnung auch dazu beitragen wird, Störungen für Einführer Anfang 2026 zu vermeiden, während sie die CBAM-Registrierung abwarten: Einfuhren von CBAM-Waren werden unter meh...