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BFGjournal 9, September 2025, Seite 330

ImmoESt - Aufteilung von Flächen angrenzender Grundstücke im Rahmen der Hauptwohnsitzbefreiung

Daniela Denk

Gemäß § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 sind von der Besteuerung Einkünfte „aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988)“ ausgenommen, wenn diese dem Veräußerer als Hauptwohnsitz gedient haben. Im vorliegenden Fall hatte sich das BFG mit der Frage auseinanderzusetzen, wie bei Vorliegen mehrerer Grundstücke die Aufteilung in Bauland und Grünland und demzufolge auch in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Anteil unter Berücksichtigung der 1.000 m2-Grenze vorzugehen ist.

1. Der Fall

Mit Kaufvertrag vom veräußerte die Beschwerdeführerin (Bf) die von ihr bis dahin selbst bewohnte und in ihrem Eigentum stehende Liegenschaft EZ 100 mit den Grundstücksnummern 1 (mit einer Baufläche von 108 m2 und 2.706 m2 Gärten) und 2 (mit einer Baufläche von 130 m2) um 850.000 Euro.

Das Grundstück 2 betraf nur das Hauptgebäude, die umliegende Fläche, unter der Grundstücksnummer 1 erfasst, war als Bauland und Grünland gewidmet. Die gesamte Grundstücksfläche der EZ 100 war im Grundbuch mit 2.944 m2 (A1-Blatt) angegeben. Darauf entfielen 238 m2 Baufläche (Gebäude) und 2.706 m2 Gärten. Die tatsächliche Widmung laut Flächenwidmungsplan ergab jedoch ...

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