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ZVers 5, September 2025, Seite 212

Rechtsschutzversicherung: Prüfung der Erfolgsaussichten bei Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüchen gegenüber dem Kreditgeber im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Fremdwährungskreditvertrages sowie des damit abgeschlossenen Geldwechselvertrages

Art 9 ARB 2001

1. Allfällige Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Wechselkurses bei der Zuzählung eines Kredits führen nicht zur Ungültigkeit des gesamten Vertrages wegen mangelnder Bestimmtheit, wenn durch die zeitnahe Information des Kunden über den zugrunde gelegten Fremdwährungsbetrag ausreichende Bestimmtheit eingetreten ist und der Kreditnehmer offenkundig das Vorliegen eines ausreichend bestimmten Kreditvertrages akzeptiert hat.

2. Das Vorbringen zur Führung des Kreditkontos in Schweizer Franken und der Auszahlung in Euro ist für die Beurteilung der Schlüssigkeit einer Klagsführung aus dem Fremdwährungskredit- und dem Geldwechselvertrag wesentlich, weshalb in dessen Einbeziehung in den Deckungsprozess keine antizipierte Beweiswürdigung, sondern eine Schlüssigkeitsprüfung liegt.

3. Die Beurteilung der Einschätzung der Erfolgsaussichten erfordert, dass der Versicherungsnehmer konkret aufzeigt, inwieweit sich der maßgebliche Sachverhalt von jenem, der einer Vielzahl bereits abweisender Entscheidungen zugrunde liegt, unterscheidet und weshalb dies zu einer von der gefestigten oberstgerichtlichen Rechtsprechung abweichenden Beurteilung führen könnte.

Die...

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