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Die verunglückte „freiwillige“ Abfertigung
Wann kann eine Vergleichssumme beitragsfrei behandelt werden?
Eine freiwillige Abfertigung ist für Dienstnehmer und Dienstgeber eine abgabenschonende Möglichkeit, eine dienstliche Trennung attraktiver zu gestalten. Sofern eine solche Abfertigung einem laufenden Dienstverhältnis entspringt und die Parteien sich ohne Streit trennen, sind diese in ihren Gestaltungsmöglichkeiten frei. Diese Dispositionsfreiheit wird jedoch im Streitfall drastisch eingeschränkt, wie der VwGH kürzlich zum wiederholten Male bestätigt hat.
Der Sachverhalt
Der Dienstgeber sprach gegenüber dem Dienstnehmer eine Entlassung aus, die vom Dienstnehmer als unberechtigt angesehen wurde. Der Dienstnehmer fühlte sich in seinen Rechten verletzt und klagte unter anderem auf Zahlung einer gesetzlichen Abfertigung, einer Urlaubsersatzleistung und einer Kündigungsentschädigung.
Im Zuge des Verfahrens einigten sich die Streitparteien in einem gerichtlichen Vergleich auf die Zahlung eines Geldbetrags, der sich laut Vergleichsschrift aus einer gesetzlichen Abfertigung, einer freiwilligen Abfertigung und pauschalierten Zinsen zusammensetzte. Der Dienstgeber behandelte die Abfertigungsbeiträge (gesetzliche und freiwillige Abfertigung gemäß Vergleich) sowie die pauschalierten Zinsen nicht s...