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ASoK 12, Dezember 2009, Seite 460

VfGH: Pensionserhöhung 2008 war nicht verfassungswidrig

In über 140 Anträgen an den VfGH haben verschiedene Gerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anhebung der Pensionen 2008 geäußert. Hauptkritikpunkt war, dass bei gewissen Konstellationen höhere Pensionen prozentuell stärker angehoben worden seien als niedrigere; dies sei durch die gewählte Art und Weise der Erhöhung (Erhöhung des Richtsatzes für die Ausgleichszulage) bewirkt worden. Der VfGH ist dieser Ansicht jedoch nicht gefolgt und hält die Pensionserhöhung des vergangenen Jahres für verfassungskonform. Denn der Gesetzgeber habe bei Pensionserhöhungen einen weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum. Da die Ausgleichszulage ein integrierender Bestandteil des österreichischen Pensionssystems ist, sei es auch zulässig, die zusätzliche Pensionserhöhung auf dem Weg der Erhöhung der Ausgleichszulage durchzuführen. Durch die gewählte Art und Weise kämen nur jene Personen nicht in den Genuss einer zusätzlichen – also über die allgemeine Erhöhung um 1,7 % hinausgehenden – Pensionserhöhung, deren sonstige materielle Mittel so hoch seien, dass sie trotz einer kleinen Pension keinen Anspruch auf eine Ausgleichszulage haben (etwa weil sie selbst noch andere Einkünfte haben oder ...

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