OGH 09.03.2016, 15Os3/92
OGH 09.03.2016, 15Os3/92
Rechtssätze
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Normen | |
RS0093532 | Beweisverwertungsverbote sind von einem Beweisgewinnungsverbot streng zu trennen. Beweisverwertungsverbote können indes nur dort zum Tragen kommen, wo das Gesetz ein derartiges Verbot ausdrücklich statuiert; ein solches Verbot ist in Ansehung der Verwertung von - wenn auch strafgesetzwidrig gewonnenen - Tonbandaufzeichnungen (§ 120 StGB) der derzeitigen Gesetzeslage nicht zu entnehmen. |
Norm | |
RS0099523 | Es ist unzulässig, eine vorgreifende Beweiswürdigung vorzunehmen und solcherart einem Beweismittel, das nicht ausgeführt wurde, von vornherein den inneren Beweiswert abzusprechen. Das Gericht hat aber zu prüfen, ob und inwieweit das vom Antragsteller angestrebte Ergebnis der Beweisaufnahme geeignet ist, die dem Gericht durch die Gesamtheit der ihm vorliegenden Verfahrensergebnisse vermittelte (Sachlage und) Beweislage maßgebend zu verändern, insbesondere die bisherigen Ergebnisse des Beweisverfahrens in einer bestimmten Richtung zu widerlegen und auf diese Weise die Entscheidung zu beeinflussen. |
Normen | |
RS0099092 | 1. Ein angebotener Alibibeweis darf nur dann abgelehnt werden, wenn sich aus dem Verfahren zweifelsfrei ergibt, daß er keinesfalls zum Erfolg führen kann. 2. Eine vorgreifende Beweiswürdigung ist unzulässig (Erstgericht hatte zwar die Bestätigung der Behauptung des Angeklagten seitens der beantragten Zeugin als möglich in Betracht gezogen, aber die Beurteilung einer solchen Aussage als "Frage der Beweiswürdigung" abgetan und den Beweisantrag abgelehnt). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiete | Zivilrecht<br/>Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0093532 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAG-02603