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Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland
Praktische Checkliste hilft Problemen vorzubeugen
Bereits mehrfach hat sich der EuGH mit der Frage auseinandergesetzt, in welcher Form und Intensität die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen im Bereich der Arbeitnehmerentsendung setzen können, um illegale Beschäftigung und Lohndumping zu verhindern. Im Lichte der Entscheidungen und der aktuellen Behördenpraxis wurde folgende Checkliste erstellt, welche die verschiedensten Melde-, Nachweis- und Zahlungspflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland in übersichtlicher Form zusammenfassen soll. In der Regel sind die Anforderungen firmenindividuell zu spezifizieren und wiederkehrend, sodass jeweils nur ein Auszug zur Anwendung kommen wird. Einige Praxistipps schließen das Thema „Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland“ ab.
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Rechtzeitige Vorkehrungen • Abklärung hinsichtlich der Anwendung des deutsches Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) ◊ Information bezüglich geltender Mindestlöhne ◊ Information von Subunternehmern bezüglich der Pflichten des AEntG • Unverbindliche Vorabprüfung, ob deutsche Urlaubskassenpflicht besteht • Beantragung von Visa für Drittstaatsangehörige bei der Deutschen Botschaft Wien • Abklärung bezüglich Ertragsbesteuerung (inwieweit durch Montage- oder Bauleistungen ertra... |