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ASoK 8, August 2009, Seite 299

Amtshaftung wegen Genehmigung nicht mündelsicherer Vermögensanlage

In einem Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich – wegen Genehmigung der Investition von Mündelgeld in Aktien einer Immobilienfinanzierungsgesellschaft – hat das LGZ Wien Schadenersatz zugesprochen. In der inzwischen rechtskräftigen Entscheidung heißt es, dass die Investition von mehr als der Hälfte des Gesamtvermögens in Aktien – noch dazu einer einzigen Gesellschaft – keinen sinnvollen Portfoliomix darstelle. Die Genehmigung des Investments beruhe daher auf einer unvertretbaren Rechtsauffassung; die Republik müsse Schadenersatz leisten. Der minderjährige Kläger hatte – nach einem Unfall in einem Hotel – rund 1 Mio. Schilling Schadenersatz bekommen. Sein Vater hatte rund die Hälfte des Geldes in Aktien einer Immobilienfinanzierungsgesellschaft veranlagt, und das Pflegschaftsgericht hatte diese Investition genehmigt, welche sich nachträglich als Fehlinvestition herausstellte, nachdem der Aktienkurs im Zuge der Immobilienkrise abgestürzt war (LGZ Wien , 30 Cg 21/08s).

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