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Das Arbeitsmarktpaket II
Die wichtigsten Neuerungen betreffen Änderungen zur Altersteilzeit, zur Kurzarbeit, zur Bildungskarenz und den Entfall des Malus
Das bereits im Nationalrat beschlossene Arbeitsmarktpaket II bringt einige Änderungen, die zum Teil mit in Kraft treten. Die Neuerungen zur Bildungskarenz beziehen sich auf Vereinbarungen nach dem . Manche Maßnahmen sind überdies befristet (z. B. treten die Erleichterungen bei der Bildungskarenz mit außer Kraft). Der Entfall des Malus bei der Kündigung von Arbeitnehmern über 50, die schon 10 Jahre betriebszugehörig sind, tritt mit in Kraft, und diese Regelung ist nicht befristet. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen dargestellt.
Altersteilzeit
Antrittsalter
Das Antrittsalter wurde ursprünglich (ab ) für Frauen ab der Vollendung des 50. Lebensjahres und für Männer ab der Vollendung des 55. Lebensjahres festgelegt. Ab 2004 wurde das Antrittsalter jährlich um ein halbes Jahr verlängert (also bspw. bei Frauen S. 287 2004 mit 50,5, 2005 mit 51, 2006 bis 51,5 Lebensjahre etc.) und ist letztlich ab 2013 bei Frauen mit 55 und bei Männern mit 60 Jahren geregelt. 2009 ist das Antrittsalter daher für Frauen mit 53 und für Männer mit 58 bestimmt. Für 2010 wird nach der Neuregelung dieses Antrittsalter „eingefroren“ (steigt also 2010 nicht an).
Ab gilt folgende Regelung:
Für Personen, die...