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ASoK 7, Juli 2009, Seite 254

Deutschland: Neue Arbeitnehmerentsenderegelungen und Mindestlöhne im Baugewerbe

Das neue deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Überblick

Mag. Robert Leitner

Mit dem Inkrafttreten des AEntG am wurde das AEntG aus dem Jahre 1996 in der letzten Fassung von 2006 abgelöst. War es das ursprüngliche Ziel des AEntG, die von ausländischen Arbeitgebern nach Deutschland entsandten Mitarbeiter im Bau- und Baunebengewebe den deutschen Lohn-, Urlaubs- und sonstigen Arbeitsbedingungen zu unterwerfen, so werden mit der Neufassung vermehrt inländische (deutsche) Arbeitsverhältnisse den Mindeststandards unterworfen. Damit drängt sich aber die Frage auf, ob das Instrument des AEntG das richtige und geeignete ist. Dem Titel nach trägt das Gesetz dieser Entwicklung Rechnung, indem es nunmehr als Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verlautbart wurde.

Neufassung schafft Klarheit und Übersichtlichkeit

Positiv hervorzustreichen ist der klare und übersichtliche Aufbau, der in §§ 1 und 2 AEntG sowohl die Zielsetzung als auch die allgemeinen Arbeitsbedingungen vorab konkretisiert. Letztere wurden auf sechs weitere Branchen (Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundenbereich, ...

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