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OGH 20.09.1984, 12Os34/76

OGH 20.09.1984, 12Os34/76

Rechtssätze


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Norm
RS0098978
Im Nichtigkeitsverfahren gilt das Neuerungsverbot.
Norm
RS0091326
Eine vernachlässigte Erziehung kommt bei einem neunundzwanzigjährigen Täter nicht als mildernd in Betracht.
Norm
RS0091495
Bei der Anwendung des bedingten Strafnachlasses entscheidet allein der Umstand, ob die in Schwebe bleibende Strafdrohung aus besonderen Gründen kriminalpolitisch als das zweckmäßigere Mittel anzusehen ist, um den Täter in Hinkunft von der Wiederholung gleicher oder ähnlicher Straftaten abzuhalten bzw ihn dadurch zu resozialisieren.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0098978
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAG-02157