OGH 20.09.1984, 12Os34/76
OGH 20.09.1984, 12Os34/76
Rechtssätze
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Norm | |
RS0098978 | Im Nichtigkeitsverfahren gilt das Neuerungsverbot. |
Norm | |
RS0091326 | Eine vernachlässigte Erziehung kommt bei einem neunundzwanzigjährigen Täter nicht als mildernd in Betracht. |
Norm | |
RS0091495 | Bei der Anwendung des bedingten Strafnachlasses entscheidet allein der Umstand, ob die in Schwebe bleibende Strafdrohung aus besonderen Gründen kriminalpolitisch als das zweckmäßigere Mittel anzusehen ist, um den Täter in Hinkunft von der Wiederholung gleicher oder ähnlicher Straftaten abzuhalten bzw ihn dadurch zu resozialisieren. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0098978 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAG-02157