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ASoK 6, Juni 2009, Seite 218

Bessere pensionsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger wird finalisiert

Der Nationalrat berät zurzeit einen von der Regierung vorgelegten Entwurf zu einem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 (RV 179 BlgNR 24. GP). Neben Klarstellungen bezüglich der Pflichtversicherung der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und der Ausnahme von Bilanzbuchhaltern von der Pflichtversicherung als freie Dienstnehmer enthält das 2. SRÄG 2009 die bereits im aktuellen Regierungsprogramm angekündigte Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen im Rahmen der freiwilligen Versicherung. Wurde im SRÄG 2007 noch normiert, dass es ab der Pflegestufe 4 zu einer zeitlich befristeten teilweisen oder vollständigen Übernahme auch der „Dienstnehmer-Beiträge“ kommt, wird im SRÄG 2009 vorgesehen, dass der Bund die Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung ab der Pflegestufe 3 unbefristet und zur Gänze übernimmt. Darüber enthält die Vorlage unter anderem eine Ausnahme der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats von der Beteiligung an der Tragung der laufenden Betriebskosten und den künftigen Entwicklungskosten für die E-Card, die Berechtigung der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes zur Einsichtnahme in das Adressregister...

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