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OGH 24.01.1978, 11Os201/77

OGH 24.01.1978, 11Os201/77

Rechtssätze


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Norm
RS0091326
Eine vernachlässigte Erziehung kommt bei einem neunundzwanzigjährigen Täter nicht als mildernd in Betracht.
Norm
RS0091506
Dem Umstand, daß die Tat zum sonstigen Verhalten des Täters in auffallendem Widerspruch steht, kommt nur unter der weiteren Voraussetzung eines bisher ordentlichen Lebenswandels Bedeutung zu.
Norm
RS0089002
Böser Vorsatz, und zwar in der Erscheinungsform des dolus eventualis, fällt auch demjenigen zur Last, der weiß, daß seine Handlung das tatbestandsmäßige Unrecht nur möglicherweise neben dem bezweckten Erfolg verwirklichen werde, und diesen Ausgang billigend mit in Kauf nimmt (vgl Nowakowski, 69).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0091326
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAG-01943