OGH 24.01.1978, 11Os201/77
OGH 24.01.1978, 11Os201/77
Rechtssätze
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Norm | |
RS0091326 | Eine vernachlässigte Erziehung kommt bei einem neunundzwanzigjährigen Täter nicht als mildernd in Betracht. |
Norm | |
RS0091506 | Dem Umstand, daß die Tat zum sonstigen Verhalten des Täters in auffallendem Widerspruch steht, kommt nur unter der weiteren Voraussetzung eines bisher ordentlichen Lebenswandels Bedeutung zu. |
Norm | |
RS0089002 | Böser Vorsatz, und zwar in der Erscheinungsform des dolus eventualis, fällt auch demjenigen zur Last, der weiß, daß seine Handlung das tatbestandsmäßige Unrecht nur möglicherweise neben dem bezweckten Erfolg verwirklichen werde, und diesen Ausgang billigend mit in Kauf nimmt (vgl Nowakowski, 69). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0091326 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAG-01943