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OGH 25.06.1981, 10Os90/74

OGH 25.06.1981, 10Os90/74

Rechtssätze


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Norm
RS0096604
Bloße Absicht des Beamten, eine Dienstvorschrift zu verletzen, genügt zum Verbrechen nach § 101 StG noch nicht. Zu diesem Verbrechen ist die Absicht erforderlich, den Zweck, den der Staat durch die Erlassung einer Vorschrift erreichen wollte, zu schädigen.
Normen
RS0081450
Bedingter böser Vorsatz setzt voraus, daß der Täter die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes ernstlich für möglich hält, wobei er das Risiko einer Tatbestandsverwirklichung als relativ hoch veranschlagt, und sich dennoch mit dem Eintritt des schädigenden Erfolges abfindet.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0096604
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAG-01846