OGH 25.06.1981, 10Os90/74
OGH 25.06.1981, 10Os90/74
Rechtssätze
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Norm | |
RS0096604 | Bloße Absicht des Beamten, eine Dienstvorschrift zu verletzen, genügt zum Verbrechen nach § 101 StG noch nicht. Zu diesem Verbrechen ist die Absicht erforderlich, den Zweck, den der Staat durch die Erlassung einer Vorschrift erreichen wollte, zu schädigen. |
Normen | |
RS0081450 | Bedingter böser Vorsatz setzt voraus, daß der Täter die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes ernstlich für möglich hält, wobei er das Risiko einer Tatbestandsverwirklichung als relativ hoch veranschlagt, und sich dennoch mit dem Eintritt des schädigenden Erfolges abfindet. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Strafrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0096604 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAG-01846