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ASoK 3, März 2009, Seite 114

EU-Richtlinie soll illegale Beschäftigung von Zuwanderern bekämpfen

Das Europaparlament hat am einem Richtlinienvorschlag zugestimmt, mit dem die EU die illegale Beschäftigung von Zuwanderern ohne Arbeitserlaubnis bekämpfen will. Die geplante Richtlinie sieht Mindeststrafen für derartige Beschäftigung und weitere Sanktionen vor. Schätzungen zufolge arbeiten bis zu 8 Mio. Einwanderer unter illegalen Umständen in der EU – vor allem in der Baubranche, der Landwirtschaft, im Gastgewerbe und in der Gebäudereinigung.

Mit der Richtlinie will die EU den Zustrom von irregulären Zuwanderern vermindern. Treffen würde sie aber vor allem ertappte Arbeitgeber. Sie sollen nicht nur mit EU-weit ähnlichen strafrechtlichen Sanktionen in schweren Fällen rechnen, sondern auch auf eine Art schwarze Liste gesetzt werden und von öffentlichen Aufträgen und Beihilfen ausgeschlossen werden. Außerdem sollen rückwirkend Sozialbeiträge, Steuern und branchenübliche Lohnzahlungen fällig werden. Die weitere legistische Entwicklung bleibt abzuwarten.

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