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Neuregelung der Kurzarbeit sowie Änderungen im Betriebpensionsgesetz
Initiativantrag vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits-marktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie-rungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitergesetz 1984 und das Beschäftigungs-förderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009)
Im Mittelpunkt des Initiativantrags (424/A BlgNR 24. GP) steht die Neuregelung der Kurzarbeit.
Die bisher im AMFG enthaltenen gesetzlichen Rahmenbedingungen betreffend die Beihilfen zur Kurzarbeit sollen in das AMSG übernommen und adaptiert werden. Die nähere Ausgestaltung soll durch eine Richtlinie erfolgen, um so eine größere Flexibilisierung zu ermöglichen. Diese Richtlinie soll der Bestätigung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie dem Bundesminister für Finanzen bedürfen.
§ 37b Abs. 1 AMSG i. d. F. des Initiativantrags sieht vor, dass Beihilfen zur Kurzarbeit gewährt werden können, wenn der Betrieb durch vorübergehende nicht saisonbedingte wirtschaftliche Schwierigkeiten betroffen ist, die regionale Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig verständigt ...