OGH 24.06.1992, 5Ob51/68
OGH 24.06.1992, 5Ob51/68
Rechtssätze
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Norm | ZPO §228 B1aa |
RS0038944 | Zulässigkeit des Begehrens auf Feststellung der Ersatzpflicht des erst künftig entstehenden weiteren Schadens neben dem Begehren auf Leistung des Ersatzes des bereits eingetretenen Schadens. |
Normen | |
RS0021673 | Der Baumeister, der gleichzeitig zum Generalunternehmer bestellt wurde, hat nicht nur für Fehler aufzukommen, die auf einem eigenen Verschulden beruhen, sondern gemäß § 1313 a ABGB auch für die von seinen Subunternehmern verschuldeten Baufehler einzustehen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0038944 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAG-01386