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OGH 24.06.1992, 5Ob51/68

OGH 24.06.1992, 5Ob51/68

Rechtssätze


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Norm
RS0038944
Zulässigkeit des Begehrens auf Feststellung der Ersatzpflicht des erst künftig entstehenden weiteren Schadens neben dem Begehren auf Leistung des Ersatzes des bereits eingetretenen Schadens.
Normen
RS0021673
Der Baumeister, der gleichzeitig zum Generalunternehmer bestellt wurde, hat nicht nur für Fehler aufzukommen, die auf einem eigenen Verschulden beruhen, sondern gemäß § 1313 a ABGB auch für die von seinen Subunternehmern verschuldeten Baufehler einzustehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0038944
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAG-01386