OGH 22.12.2021, 4Ob59/60
OGH 22.12.2021, 4Ob59/60
Rechtssätze
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Normen | |
RS0082007 | Für die Einstufung eines Vertragsbediensteten kommt es auf die tatsächlich geleisteten Dienste und nicht auf den Dienstvertrag an. Entscheidend ist, welche Dienstleistung überwiegt. |
Normen | |
RS0034720 | Die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes hindert die Unterbrechung der Verjährung dann nicht, wenn die Sache gemäß § 261 ZPO an das zuständige Gericht überwiesen wird. Der gleiche Grundsatz muss wohl gelten, wenn ein gar nicht angerufenes Gericht die Klage annimmt und an das zuständige Gericht "weiterleitet". |
Normen | |
RS0034403 | Feststellungsansprüche verjähren im Allgemeinen nicht (im gleichen Sinn 4 Ob 2/60). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0082007 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAG-01379