Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2026
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden ua die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Für das Jahr 2026 bleibt allerdings die monatliche Geringfügigkeitsgrenze aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2025 unverändert.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höchstbeitragsgrundlage | bis | ab |
für laufende Bezüge, täglich | 215 Euro | 231 Euro |
für laufende Bezüge, monatlich | 6.450 Euro | 6.930 Euro |
für Sonderzahlungen, jährlich | 12.900 Euro | 13.860 Euro |
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich | 7.525 Euro | 8.085 Euro |
Geringfügigkeitsgrenze | bis | ab |
monatlich | 551,10 Euro | 551,10 Euro (unverändert) |
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich | 826,65 Euro | 826,65 Euro (unverändert) |
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2026 voraussichtlich:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil | Abschlag im TASY |
bis 2.225 Euro | 0 % | A03 |
über 2.225 Euro bis 2.427 Euro | 1 % | A02 |
über 2.427 Euro bis 2.630 Euro | 2 % | A01 |
über... |