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SWK 26, 10. September 2025, Seite 1132

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2026

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073. Mit dieser werden ua die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Für das Jahr 2026 bleibt allerdings die monatliche Geringfügigkeitsgrenze aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2025 unverändert.


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Höchstbeitragsgrundlage
bis
ab
für laufende Bezüge, täglich
215 Euro
231 Euro
für laufende Bezüge, monatlich
6.450 Euro
6.930 Euro
für Sonderzahlungen, jährlich
12.900 Euro
13.860 Euro
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich
7.525 Euro
8.085 Euro
Geringfügigkeitsgrenze
bis
ab
monatlich
551,10 Euro
551,10 Euro
(unverändert)
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich
826,65 Euro
826,65 Euro
(unverändert)

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2026 voraussichtlich:


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monatliche Beitragsgrundlage
Versichertenanteil
Abschlag im TASY
bis 2.225 Euro
0 %
A03
über 2.225 Euro bis 2.427 Euro
1 %
A02
über 2.427 Euro bis 2.630 Euro
2 %
A01
über...

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