Praxishandbuch Energiegemeinschaften und Alternativenergieprojekte
1. Aufl. 2023
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S. 891. Einleitung
Ausgangsüberlegung muss bei jedem Energieprojekt die Frage nach dem Eigentum an der Erzeugungsanlage und den Komponenten sein, da diese Frage Ursprung aller Folgefragen ist, wie Fragen im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten, der Übertragbarkeit, Finanzierung und Besicherung von Kreditforderungen, etc.
Daher soll einleitend ein Überblick zu den relevanten Grundlagen des österreichischen Sachenrechts gegeben werden.
Unter Sachenrecht wird in seinem objektiven Sinn das Recht der Güterzuordnung verstanden, indem es regelt, wem eine Sache zusteht und wer dazu berechtigt ist, darüber zu verfügen. Im subjektiven Sinn ist es ein absolutes, auf eine bestimmte Sache gerichtetes Herrschaftsrecht und wird aufgrund seines Sachbezuges auch als dingliches Recht bezeichnet. Innerhalb der Sachenrechte unterscheidet man zwischen dem Eigentumsrecht als Vollrecht und von diesem abgeleitete, sogenannte beschränkte dingliche Rechte (Pfandrecht, Dienstbarkeit, Reallast, Baurecht). Eigentum kann als Vermögen, das die Summe der Gegenstände (Sachen) umfasst, die einer Person kraft Privatrechtes zustehen, beschrieben werden. Zu erwähnen ist der numerus clausus des Sachenrechts, das bedeutet, dass es ...