Praxishandbuch Energiegemeinschaften und Alternativenergieprojekte
1. Aufl. 2023
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S. 161. Einleitung
Die Vorgaben des Unionsrechts haben innerstaatlich dazu geführt, dass der Fokus im Energiebereich vermehrt auf eine dezentrale Erzeugung und Versorgung von Energie gelegt wurde und auch künftig in den Vordergrund rücken wird. Hierfür wurde das bereits bestehende Konzept rund um Energiegemeinschaften weiterentwickelt – nicht zuletzt um eine umfangreiche Nutzung- und Gestaltungsmöglichkeit von Energiegemeinschaften zu gewährleisten.
Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von (mindestens) zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung, zum Verbrauch oder Verkauf von Energie. Grundsätzlich wird zwischen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) differenziert. Das Ziel von Energiegemeinschaften ist es, eine dezentrale Energieerzeugung und -versorgung zu erreichen. Beim Konzept der dezentralen Energiegewinnung und -versorgung handelt es sich keinesfalls um eine neue Erfindung. Vielmehr besteht dieses Konzept schon seit einigen Jahren, wurde bis dato jedoch nicht so umfangreich genutzt und ausgebaut wie heute. Insbesondere die Corona-Krise und auch die darauffolgenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie der Ukraine-Ru...