Steuerberaterinformation 2023
41. Aufl. 2023
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Kapitel 2: Für Arbeitnehmer und Lohnbüros
S. 202.1. Wichtige Gesetze und Verordnungen (NEU)
2001
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022, BGBl I 12/2022
Teuerungs-Entlastungspakete
COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung
Erweiterung Schwerarbeitsliste
Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld, BGBl I 225/2022
Lohnsteuerwartungserlass 2022
Änderung der Sachbezugswerteverordnung, BGBl II 50/2022
2.2. Einkommensteuer (Lohnsteuer)
2.2.1. Einkommensteuertarif
2002
Gerade rechtzeitig mit dem bemerkenswerten Anstieg der Inflation, werden künftig alle Tarifstufen und verschiedene Tarifelemente jährlich an die Teuerungsrate angepasst. Dazu enthalten § 33 Abs 1 und 1a sowie § 33a EStG idF BGBl I 163/2022 (Teuerungs-Entlastungspaket) die Aufzählung der jeweils anzupassenden Werte und die Ermittlung des Anpassungsfaktors. Für 2023 erfolgt die Umsetzung der diskretionären Maßnahmen unmittelbar mit dem Gesetz. Außerdem werden 2023 (und 2024) die mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, BGBl I 12/2022, eingeführten Tarifsenkungen wirksam:
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Einkommensteuertarif | 2023 | 2024 |
für die ersten € 11.693,-- | 0% | 0% |
für Einkommensteile über € 11.693,-- bis € 19.134,-- | 20% | 20% |
für Einkommensteile über € 19.134,-- bis € 32.075,-- | 30% | 30% |
für Einkommensteile über € 32.075,-- bis € 62.0... |