Steuerberaterinformation 2023
41. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 12Kapitel 1: Für alle Steuerzahler
1.1. Die Einkommensteuer für natürliche Personen
1001
Ermittlung des Einkommens
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 3 Z 1)
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 2)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs 3 Z 3)
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 4)
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs 3 Z 5)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs 3 Z 6)
Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs 3 Z 7)
Sonderausgaben (§ 18 EStG)
Außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG)
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt (taxativ)
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (demonstrativ)
1002
Berechnung der Einkommensteuer (§ 33 Abs 1 EStG)
Durch das Teuerungs-Entlastungspaket zur Vermeidung der „kalten Progression“ kommt es ab 2023 nunmehr zu einer Anpassung der Steuerstufen in der Tariftabelle. Bei einem jährlichen Einkommen bis zu € 11.693,-- ist keine ESt zu entrichten. Für Einkommensteile über € 93.120,-- beträgt der Steuersatz 50%. Nach der Senkung des Eingangssteuersatzes von 25% auf 20% (KonStG 2020; BGBl I 96/2020) erfolgte zur weiteren Entlastung der Steuerpflichtigen auch die Herabsetzung der zweiten Tarifstufe von 32,5% (Grenzsteuersatz 2022) auf 30% und der dritten Tarifstufe von 42% auf 41%. Diese Senkungen sind erstmals für Lohnzahlungszeiträume ab dem