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iFamZ 4, August 2020, Seite 222

Beteiligung von Jugendlichen an der Kindschaftsrechtsreform

Ulrike Toyooka

Reformen sollten möglichst partizipativ – also unter Beteiligung jener, die das Gesetz betrifft – vorbereitet werden. Im Familienrecht kann dies – siehe das Beispiel des 2. Erwachsenenschutzgesetzes – zu ungewöhnlichen Legislativprozessen führen. Im folgenden Beitrag soll gezeigt werden, in welcher Form Jugendliche an der aktuell in Vorbereitung befindlichen Reform des Kindschaftsrechts mitwirken.

Mit Hilfe von zahlreichen wohlwollenden Expert*innen auf diesem Gebiet habe ich als vollkommener Neuling das „get active“-Team des Bundesnetzwerkes Österreichische Jugendinfos (dem Kompetenzzentrum für Jugend, Abteilung V/5 im Bundeskanzleramt unterstellt) gefunden, das genau für solche Zwecke gegründet wurde. Durch einen sehr glücklichen Zufall gab es auch schon einen Termin im März 2019, bei dem eine neue Gruppe von zirka 20 Jugendlichen aus ganz Österreich in Wien eingeschult wurde. Das nahmen wir (Aleksandar Prvulovic, Leiter des Bundesnetzwerkes Österreichische Jugendinfos, Natalie Brezer, zuständige Mitarbeiterin und ich) zum Anlass und setzten den Workshop für das Projekt gleich für den darauf folgenden Tag an. Bei der Vorbereitung wurde klar, dass das ursprünglich geplante Thema U...

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