Das Kfz im Steuerrecht
2. Aufl. 2021
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S. 947. Normverbrauchsabgabe
7.1. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage der Normverbrauchsabgabe ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991. Die Normverbrauchsabgabe hatte ursprünglich die Funktion, die früher in Österreich geltende erhöhte Umsatzsteuer von 32% (Luxussteuer) auf den Kauf neuer Kraftfahrzeuge zu kompensieren. Das Normverbrauchsabgabegesetz erfuhr 2014 eine umfassende Reform, die nunmehr bei der Höhe der NoVA den Fokus auf den CO2-Ausstoß eines Fahrzeuges legt und somit den Erwerb emissionsarmer Fahrzeuge fördern soll. Mit erfolgen wesentliche Neuerungen bei der NoVA, auf welche bei den einzelnen Punkten gesondert eingegangen wird. Dies betrifft allen voran Änderungen bei den zu besteuernden Kraftfahrzeugen, beim Steuertarif sowie bei den Befreiungsbestimmungen. Im Text dargestellt ist die aktuelle Rechtslage bis . Auf Änderungen, welche ab gelten, wird an den jeweiligen Stellen gesondert hingewiesen. Ebenso finden sich die neuen Gesetzespassagen aus dem NoVAG in Anhang 3.
7.2. Welche Fahrzeuge unterliegen der NoVA? (Rechtslage bis )
§ 2 des NoVAG definiert als Fahrzeuge im Sinne des NoVAG:
„1. Krafträder, auch mit Beiwagen (Unterpositionen 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und 8711 50 00 der Kombi...