Das Kfz im Steuerrecht
2. Aufl. 2021
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S. 462. Leasing von Kraftfahrzeugen
2.1. Finanzierungsleasing
Finanzierungsleasing wird steuerlich als Alternative zur herkömmlichen Investitionsfinanzierung gesehen (vgl EStR Rz 135). Finanzierungsleasingverträge werden in Vollamortisationsverträge (Leasingnehmer deckt Investitionskosten und Gewinn des Leasinggebers) und Teilamortisationsverträge (Restwertleasing; Leasingnehmer deckt nicht die gesamten Investitionskosten des Leasinggebers) unterschieden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung wird typischerweise vom Leasingnehmer getragen.
Die EStR führen zur steuerlichen Behandlung des Finanzierungsleasings in der Rz 148 aus:
„Wird der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zugerechnet, dann sind die Leasingraten bei ihm Betriebseinnahmen und bei betrieblicher oder beruflicher Verwendung des Leasinggutes beim Leasingnehmer Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Ist das Leasinggut ein Kraftfahrzeug, dann sind Leasingraten und laufende Betriebskosten unter Berücksichtigung der Angemessenheitsgrenze (siehe Rz 4761 ff), eines allfällig auszuscheidenden Privatanteiles (siehe Rz 1079 ff) sowie eines allfälligen Leasing-Aktivpostens (siehe Rz 3226 ff) abzugsfähig. Die amtlichen Kilomet...