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II.Änderungen im Sozialversicherungsrecht
In seiner Sitzung am hat der Nationalrat zum einen die Wiedereinführung der sogenannten Wohnzimmertests und zum anderen ein Honorar für die Abgabe von COVID-19-Medikamenten durch die öffentlichen Apotheken beschlossen (509/BNR 27. GP; 510/BNR 27. GP).
1. COVID-19-Wohnzimmertests
Wie bereits in den Monaten März bis Oktober 2021 sind die öffentlichen Apotheken ab bis – vorläufig – wieder berechtigt, an die bezugsberechtigten Personen einmal pro Monat eine Packung (zu fünf Stück) SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung (Wohnzimmertests) auf Rechnung der Krankenversicherungsträger abzugeben, wobei hierfür ein Honorar von 10 Euro pro abgegebener Packung gebührt. Die Honorare werden – wie bisher – mit dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger verrechnet, welcher die Kosten aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt bekommt.
Bezugsberechtigt sind alle nach den Sozialversicherungsgesetzen versicherten Personen, Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausoptiert sind, sowie jeweils deren anspruchsberechtigte Angehörige. Auch die Mitglieder der Krankenfürsorgeanstalten samt ihren Angehörigen sind durch die Wiedereinführung der entsprechenden Bestimmung im ...