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Neue Regelbedarfssätze
Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2020 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.
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Altersstufe | Regelbedarf 2019/2020 | Regelbedarf 2020/2021 |
bis 3 Jahre | 212 € | 213 € |
3 bis 6 Jahre | 272 € | 274 € |
6 bis 10 Jahre | 350 € | 352 € |
10 bis 15 Jahre | 399 € | 402 € |
15 bis 19 Jahre | 471 € | 474 € |
19 bis 25 Jahre | 590 € | 594 € |