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iFamZ 4, August 2020, Seite 220

Neue Regelbedarfssätze

Peter Barth

Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2020 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.


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Altersstufe
Regelbedarf 2019/2020
Regelbedarf 2020/2021
bis 3 Jahre
212 €
213 €
3 bis 6 Jahre
272 €
274 €
6 bis 10 Jahre
350 €
352 €
10 bis 15 Jahre
399 €
402 €
15 bis 19 Jahre
471 €
474 €
19 bis 25 Jahre
590 €
594 €

Autorinnen und Autoren:
Peter Barth
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