Freibeträge, Prämien und begünstigte Abschreibung
7. Aufl. 2021
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S. 743. COVID-19-Förderungen
3.1. COVID-19-Investitionsprämie
Anmerkung:
Die COVID-19-Investitionsprämie stellt grundsätzlich keine Steuerbegünstigung dar und wird auch nicht vom BMF gewährt. Primär zuständig ist das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, als Abwickler fungiert die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Der Grund, warum die Prämie trotzdem Gegenstand dieses Büchleins ist, ist die Tatsache, dass sie im Jahresabschluss richtig bilanziert werden muss und die Beschäftigung mit der Frage, welche Auswirkungen sich durch die Prämie in der Steuererklärung ergeben.
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COVID-19-Investitionsprämie | ||
Einkunftsarten | 1-3 | |
Förderwerber |
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Gewinnermittlung | Buchführung; vollständige EAR; bei Pauschalierung nur, wenn AfA in tatsächlicher Höhe abgesetzt wird | |
Gesetzesstelle | Investitionsprämiengesetz BGBl I 88/2020 | |
Erläuterungen |
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Wirkungsweise | Nichtrückzahlbarer Zuschuss | |
Steuerliche Behandl... |