Freibeträge, Prämien und begünstigte Abschreibung
7. Aufl. 2021
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S. 222. Investitionsförderung
2.1. Gewinnfreibetrag
Vorbemerkung:
Mit der Einführung des EStG 1988 wurde die bislang allgemein gebräuchliche vorzeitige Abschreibung abgeschafft. Somit verblieb als Investitionsbegünstigung neben der „§ 12-Begünstigung“ (vgl Pkt 2.2) und der damals noch möglichen Investitionsrücklage (Abschaffung erst mit StRefG 1993 ab 1994) vor allem der Investitionsfreibetrag („IFB“) als Breitenbegünstigung übrig. Damit wurde jedoch die falsche Investitionsbegünstigung „geopfert“ (vgl Doralt, 1997, § 10 Rz 1 EStG): Der IFB ist in der Vollziehung komplizierter, da die Mindestnutzungsdauer und die Behaltefrist sowie die Sondervorschriften für gebrauchte Wirtschaftsgüter bei der vorzeitigen Abschreibung entbehrlich gewesen wären. Außerdem begünstige er kurzlebige Wirtschaftsgüter.
In der Folge erfuhr der IFB im Laufe der Jahre kleinere wie größere Veränderungen. Erwähnt sei hier vor allem die Wartetastenverlustklausel und die zulässigen Höchstsätze. Schließlich wurde er mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 (BGBl I 142/2000) mit abgeschafft. Nach mittlerweile über 20 Jahren nach der Abschaffung hat er bestenfalls im Rahmen der Wartetastenverluste Bedeutung.
Erst Jahre später (vgl KMU-Förderungsgesetz 20...