zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2020, Seite 219

„Ich bin stolz, dass die Bewohnervertretung so erfolgreich im Dienst der Grundrechte tätig ist“

Alma Zadić

iFamZ: Welche Bedeutung hat das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) für den Grundrechtsschutz in Österreich?

Alma Zadić: Das HeimAufG spielt mE eine ganz wesentliche Rolle für den effektiven Grundrechtsschutz in Österreich. Ziel des HeimAufG war und ist es ja, die Selbstbestimmung und die Grundrechte von institutionell gepflegten bzw betreuten Menschen zu wahren und längerfristig eine Haltungsänderung in Bezug auf den Umgang mit der persönlichen Freiheit zu bewirken.

Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2005 hat das Gesetz hier – so meine Wahrnehmung – schon viel erreicht, insbesondere, wenn man sich seine Entstehungsgeschichte ansieht: Die Realisierung dieses Gesetzesvorhabens geschah zum Zeitpunkt neuerlicher öffentlich gewordener Heimskandale in Alten- und Pflegeheimen (2004). Der damalige Gesetzgeber wollte für die Zulässigkeit einer Beschränkung der persönlichen Freiheit von Menschen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen verfassungskonforme, klare und eindeutige rechtliche Vorgaben schaffen. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist es sehr wichtig, besonders genau hinzusehen und bestmögliche Regelungen zu schaffen. Das HeimAufG zeigt die Grenzen der erlaubten Eingriffe in das Grundrecht auf persönliche Freiheit für den Bereich der instit...

Daten werden geladen...