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Änderungen in der Sozialversicherung im Herbst 2008
1. Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG und das BSVG geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 - SVÄG 2008), BGBl. I Nr. 92/2008, ausgegeben am 2. 7. 2008
Der Wirksamkeitsbeginn der Pensionsanpassung für 2009 wird um zwei Monate vorverlegt. Dies bedeutet, dass die Pensionsanpassung für 2009 bereits mit Platz greift. Darüber hinaus werden die Ausgleichszulagenrichtsätze ebenfalls bereits mit erhöht.
2. Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG, das BDG 1979, das RStDG, das LDG 1984, das LLDG 1985, das PG 1965, das BThPG, das BB-PG, das KOVG 1957, das Opferfürsorgegesetz, das HVG und das VOG geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 - SRÄG 2008), BGBl. I Nr. 129/2008, ausgegeben am
2.1. Erstmalige Anpassung der Pensionen (Inkrafttreten: )
Die Bestimmung, wonach die erstmalige Anpassung einer Pension grundsätzlich erst mit dem 1. 1. des auf ihren Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres zu erfolgen hat, wird ersatzlos gestrichen. Damit unterliegen auch alle Pensionen, die in einem Kalenderjahr angefallen sind, der unmittelbar folgenden Pensionsanpassung.
Gleichzeitig wird für das Kalenderjahr 2008 normiert, dass auch Pensionen mit einem Stichtag und mit Wirksamkeit ihrer Zuerkennung der Pensionsanpassung für den unterliegen. Diese Sonderregelung ist wegen der Vorziehung der Pensionsanpassung erforderlich.
S. 4852.2. Pensionserhöhung
Die Pensionen...