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IRZ 3, März 2019, Seite 111

Negative Unterschiedsbeträge bei Unternehmenstransaktionen nach HGB und IFRS

Carolin Stoek und Julia Nikolaus

Die aktuelle Marktsituation ist in vielen Branchen von Konsolidierungsdruck geprägt, der sich auch in Vereinfachungen von Konzernstrukturen widerspiegelt. Hierdurch sind vermehrt Unternehmenstransaktionen wie z.B. Übertragungen, aber auch Verschmelzungen oder Anwachsungen zu beobachten. Diese Unternehmenstransaktionen werfen bereits in der Planung Bilanzierungsfragen auf, da sich den Unternehmen z.T. Wahlrechte und Ermessensspielräume eröffnen, die frühzeitig berücksichtigt werden müssen, um die für die Unternehmen optimalen Ergebnisse – wie z.B. ein angestrebter Gleichlauf zwischen HGB und IFRS-Bilanzierung – zu erreichen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen zur Bilanzierung von negativen Unterschiedsbeträgen und den damit einhergehenden Ermessensspielräumen sowohl im handelsrechtlichen Einzelals auch Konzernabschluss sowie im IFRS-Konzernabschluss.

1. Bestehende Regelungen zu negativen Unterschiedsbeträgen im Überblick

1.1. IFRS-Konzernabschluss

Liegt ein Unternehmenserwerb nach IFRS 3 vor, enthält IFRS 3 explizite Regelungen, wie ein aus dem Vergleich von erworbenen Nettovermögen und hingegebener Gegenleistung entstandener Unterschiedsbetrag abzubilden ...

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