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Erhöhung der Lohnnebenkosten durch vom Arbeitgeber übernommene Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge?
• Erhöhung der Lohnnebenkosten durch vom Arbeitgeber übernommene Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge?
UFS Graz , RV/0303-G/06.
In einigen Fällen ist gesetzlich vorgesehen, dass der Dienstgeber (einen Teil der) Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss. Zu diesen Fällen gehören: Altersteilzeit; Nachforderung von (auch Dienstnehmer-)Sozialversicherungsbeiträgen bei Lohnabgabenprüfungen; 20-%-Regel (§ 53 Abs. 1 ASVG - kommt insb. bei Gewährung von Sachbezügen vor).
Im vorliegenden Fall ist es um die im Schlechtwetterentschädigungsbeitrag des Dienstgebers enthaltenen Dienstnehmeranteile gegangen. Der UFS hält es für wesentlich, ob die Zahlung des Arbeitgebers gesetzlich vorgesehen ist (dann kein Lohnvorteil) oder freiwillig gewährt wird. Er beruft sich dabei auf . Diesem Erkenntnis lag u. a. der Sachverhalt zugrunde, dass der Dienstgeber freiwillig Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung übernommen hat - diese Übernahme war als Arbeitslohn zu werten. Der UFS überträgt diese Ansicht ausdrücklich auch auf Altersteilzeit, sodass dort die gesetzlich vorgesehene Übernahme des Dienstnehmeranteiles zur Sozialversicherung keinen Lohnvorteil darstellt.
Die vom Diens...