Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einhaltung der Mindestlöhne in Deutschland
Neuer Mindestlohntarif im Baugewerbe
Immer wieder sorgen die bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland einzuhaltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Unsicherheiten und Probleme. Nachfolgend daher eine Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen und Neuerungen, insb. zu den Mindestlöhnen in den vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfassten Branchen.
1. Mindestlohn-Tarifverträge
Ein wesentlicher Bestandteil der Regelungen nach dem AEntG sind die Vorschriften über die Zahlung eines Mindestlohnes. Nach dem AEntG sind derzeit folgende Mindestlohn-Tarifverträge anzuwenden (Stand ):
• Bau(haupt)gewerbe;
• Branche Briefdienstleistungen;
S. 387• Dachdeckerhandwerk;
• Elektrohandwerk;
• Gebäudereinigerhandwerk;
• Maler- und Lackiererhandwerk;
• Abbruchgewerbe (mit ausgelaufen).
2. Ermittlung des Mindestlohnes
Bei der Ermittlung des Mindestlohnes ist vom Bruttolohn auszugehen. Vom Arbeitgeber gezahlte Zulagen oder Zuschläge werden als Bestandteile des Mindestlohnes berücksichtigt, wenn ihre Zahlung nicht von einer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abhängt, die von der im Tarifvertrag vorgesehenen Normalleistung abweicht.
Konkret bedeutet dies, dass Bestandteile des Mindestlohnes sind
• der Bauzuschlag,
• Zulagen, die im Arbeitsvert...