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Prämie eines Eishockeytrainers
• 1. Die Fiktion des § 162 Abs. 1 BGB, wonach eine Bedingung als eingetreten gilt, wenn der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert wird, gilt auch im österreichischen Rechtsbereich. Eine Partei darf demnach auf die Bedingung nicht in einer Weise einwirken, die die andere nach dem Sinn und Zweck des Vertrags redlicherweise nicht erwarten durfte.
• 2. Die Beurteilung, ob der Eintritt der Bedingung zu fingieren ist, stellt sich als ein Sonderfall ergänzender Vertragsauslegung dar, die an Treu und Glauben sowie an redlicher Verkehrsanschauung orientiert ist.
• 3. Im vorliegenden Fall kann dem Arbeitgeber nicht unterstellt werden, dass er mit der Ablöse des Trainers den Aufstieg und damit die Bedingung für den Prämienbezug verhindern wollte oder das auch nur in Kauf genommen habe. Vielmehr ist dem Arbeitgeber das Interesse daran zuzugestehen, dass er in Reaktion auf die vorangegangenen negativen Spielergebnisse - von den letzten zehn Spielen vor dem Trainerwechsel gingen sechs verloren, davon die letzten vier in Serie mit teilweise auffallenden Ergebnissen wie 0:8 oder 2:6 - noch versuchte, durch Einsatz eines neuen T...