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Betriebsverfassungsrechtliche Mandatsausübung und gesetzliche Unfallversicherung
Alle zur Interessenvertretung berufenen Mandatare i. S. d. Arbeitsverfassungsrechts sind erfasst
Ein sowohl prominenter als auch bedeutender Tatbestand der Versorgungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Schutz betriebsverfassungsrechtlicher Tätigkeiten gem. § 176 Abs. 1 Z 1 ASVG. Im vorliegenden Beitrag wird insb. der sich daraus ergebende Schutz für betriebsverfassungsrechtliche Mandatare beleuchtet.
1. Einleitung
1.1. Versorgungsfälle als Ausdruck der Sozialstaatlichkeit
Innerhalb der Unfallversicherung (UV) sind anhand der Anspruchsbegründung der Leistungsberechtigten die anspruchsbegründenden Fälle der Versicherungsfälle, der Versorgungsfälle, der Zuschussfälle und der Vorsorgemaßnahmen zu unterscheiden. Die Versorgungsfälle wurden den Versicherungsfällen als Ausdruck des sozialen Grundgedankens der gesetzlichen Sozialversicherung (SV) an die Seite gestellt.
Hierbei übernimmt die Versichertengemeinschaft zu Lasten ihres Haftungsfonds die Kosten der Schädigung Einzelner, die bei der Ausführung besonders schützenswerter Tätigkeiten zu Schaden kommen.
Die Versorgungsfälle der UV beruhen also auf einem Grundpfeiler sozialstaatlichen Denkens, nämlich der sozialen Fürsorge der Mehrheit bei der Schädigung Einzelner, die an sich keinen Schutz und somit keine Absicherung in der gesetzlichen...