VwGH 12.06.1989, AW 89/16/0021
VwGH 12.06.1989, AW 89/16/0021
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils ist nicht davon abhängig, welcher Betrag in absoluter Höhe strittig ist, sondern davon, ob die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die sonstige Einkommens- und Vermögenslage mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden ist. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:AW1989160021.A01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-97656