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VwGH 12.06.1989, AW 89/16/0021

VwGH 12.06.1989, AW 89/16/0021

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils ist nicht davon abhängig, welcher Betrag in absoluter Höhe strittig ist, sondern davon, ob die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die sonstige Einkommens- und Vermögenslage mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:AW1989160021.A01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-97656