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Kompetenzerweiterung bei der 24-Stunden-Betreuung
Die Koalitionspartner haben sich kürzlich auf eine Erweiterung der Kompetenzen für 24-Stunden-Betreuer/-innen verständigt, wonach das Handlungsspektrum sowohl von selbständigen als auch von unselbständigen "Laienpflegern" ausgeweitet werden soll. Im Detail sieht die Neuregelung vor, dass selbständige wie unselbständige Laienpfleger, wenn sie dazu von einem Arzt oder einer diplomierten Fachkraft legitimiert worden sind, künftig auch Injektionen setzen, Nahrung verabreichen und bei der Körperpflege behilflich sein dürfen. Die Kompetenzausweitung ist auf den Bereich der 24-Stunden-Betreuung beschränkt.