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IRZ 3, März 2019, Seite 93

ED/2018/2 zum Kostenbegriff im Zusammenhang mit Drohverlusten

Julia Busch und Christian Zwirner

Im Dezember 2018 hat das IASB den Exposure Draft ED/2018/2 „Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract“ mit vorgeschlagenen Ergänzungen zu IAS 37 veröffentlicht. Im Mittelpunkt der zur Diskussion stehenden Änderungen steht die Frage, welche Kosten bei der Beurteilung, ob ein Vertrag als belastend einzustufen ist, in die Betrachtung einzubeziehen sind. Die bisher in IAS 37 verwendeten Kostenbegriffe sollen dahingehend konkretisiert werden, wobei das IASB im vorliegenden Entwurf dem Konzept der der Vertragserfüllung direkt zurechenbaren Kosten den Vorzug eingeräumt hat. Die Kommentierungsfrist zu dem veröffentlichten Änderungsentwurf wurde bis zum festgesetzt.

1. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen

In IAS 37.10 wird ein belastender Vertrag definiert als ein Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Die unvermeidbaren Kosten eines Vertrags stellen nach IAS 37.68 den Mindestbetrag der bei Ausstieg aus dem Vertrag anfallenden Nettokosten dar. Sie entsprechen dem niedrigeren Betrag von Erfüllungskosten einerseits und etwaigen aus der Nichterfüllung resultierenden Ent...

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