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Diskriminierungsschutz Behinderter wird ausgebaut
Dem Nationalrat liegt seit Anfang März ein Gesetzesentwurf (RV 477 BlgNR 23. GP) vor, welcher eine Anpassung des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes an das EU-Recht, namentlich die Gleichbehandlungsrichtlinie 2004/113/EG, vornimmt. So werden der Mindestschadenersatz bei Belästigung von 400 Euro auf 720 Euro angehoben, der Mindestschadenersatz bei diskriminierender Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses von einem auf zwei Monatsentgelte ausgedehnt, ein Wahlrecht bei diskriminierender Beendigung zwischen Anfechtung und Schadenersatz eingeräumt und die verschuldensunabhängige Haftung des Belästigers in der Arbeitswelt klargestellt. Außerdem wird die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Belästigung von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.