Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine DB-Pflicht bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
• Keine DB-Pflicht bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
.
Ausschüttungen aller Art an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag, weil für steuerliche Zwecke zwischen der Stellung als Geschäftsführer und jener als Gesellschafter unterschieden werden muss. Der VwGH hat im Anlassfall daher Feststellungen für erforderlich gehalten, ob die geflossenen Beträge ihre Wurzel in der Tätigkeit der Gesellschafter oder in deren Gesellschafterstellung hatten.