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ASoK 11, November 2007, Seite 408

Neues aus dem Arbeitnehmerschutzrecht

Novellen der VGÜ und GKV 2006

Dr. Renate Novak

Der BMWA hat unlängst zwei zum ASchG ergangene Durchführungsverordnungen, die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz sowie die Grenzwerteverordnung 2006, an die aktuellen Standards angepasst.

1. Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)

Mit BGBl. II Nr. 224/2007 vom wurde die zum 5. Abschnitt des ASchG erlassene Durchführungsverordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), BGBl. II Nr. 27/1997, neuerlich novelliert. Die Änderungen treten erst mit in Kraft. Die wesentlichste Neuerung ist die Einführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen bei Einwirkung von Cobalt und Nickel und deren Verbindungen sowie bei Beschäftigung in Räumen, in denen die Sauerstoffkonzentration zum Zweck der Brandvermeidung herabgesetzt ist. Die Anlage 1 zu den Intervallen der ärztlichen Untersuchungen wurde dementsprechend ergänzt, die Untersuchungsrichtlinien (Anlage 2) wurden nach aktuellem arbeitsmedizinischen Stand neu gefasst.

2. Änderung der Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2007 - GKV 2007)

Mit BGBl. II Nr. 243/2007 vom wurde die ASchG-Grenzwerteverordnung novelliert und der Verordnungstitel aktualisiert (bisher: GKV 2006). Die Novelle beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Regelungen der 2. Arbeitspl...

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