OGH 29.01.1992, 4Ob586/83
OGH 29.01.1992, 4Ob586/83
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0006114 | Einer im Ehescheidungsverfahren zugunsten des beklagten Ehegatten erlassenen einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO wird durch die Zurücknahme der Klage nicht ohne weiteres die Grundlage entzogen. Wenn der beklagte Ehegatte die Absicht hat, die Scheidung der Ehe anzustreben, ist ihm im Sinne des § 391 Abs 2 EO eine Frist zur Rechtfertigung der einstweiligen Verfügung zu bestimmen (JBl 1980,268). |
Normen | |
RS0005630 | Einer vom Kläger beantragten EV wird durch die Zurücknahme der Klage unter Anspruchsverzicht die Basis entzogen, sodaß sie - in sinngemäßer Anwendung des § 399 Abs 1 Z 4 EO - über Antrag aufzuheben ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0006114 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-97281