OGH 21.10.1958, 4Ob132/53
OGH 21.10.1958, 4Ob132/53
Rechtssatz
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Normen | |
RS0024038 | Eine Abfertigung, die im Zusammenhang mit den geleisteten Diensten, wenn auch nur aus Anstandspflicht zugesichert wurde, ist keine Schenkung. Was ein ehemaliger Dienstgeber einem Angestellten anläßlich der Lösung des Dienstverhältnisses zahlt oder zusichert, ist im Zweifel Nachwirkung des Dienstverhältnisses. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024038 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-97169