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OGH 21.10.1958, 4Ob132/53

OGH 21.10.1958, 4Ob132/53

Rechtssatz


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Normen
RS0024038
Eine Abfertigung, die im Zusammenhang mit den geleisteten Diensten, wenn auch nur aus Anstandspflicht zugesichert wurde, ist keine Schenkung. Was ein ehemaliger Dienstgeber einem Angestellten anläßlich der Lösung des Dienstverhältnisses zahlt oder zusichert, ist im Zweifel Nachwirkung des Dienstverhältnisses.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024038
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-97169