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OGH 29.09.1981, 1Ob530/50

OGH 29.09.1981, 1Ob530/50

Rechtssätze


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Normen
RS0020445
1) Ein Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit kann nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein.

2) Die Einverleibung eines Bestandrechtes auf einem ideellen Liegenschaftsanteil ist unzulässig.

3) Derartige Eintragungen sind nach GBG Nov 1942 zu löschen.
Normen
RS0006654
Kein Rekursrecht des nichtbeteiligten Miteigentümers gegen die - an sich unzulässige - Einverleibung des Bestandrechtes auf die Anteile von Miteigentümern.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0020445
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-97023