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OGH 20.10.1981, 1Ob21/77

OGH 20.10.1981, 1Ob21/77

Rechtssätze


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Normen
AHG §8
JN §1 BIIb
JN §1 CXIXa
RS0045600
1. Die Aufforderung an den Rechtsträger ist ein Formalakt, ohne dessen Einhaltung der Rechtsweg unzulässig ist.

2. Da das Aufforderungsverfahren bezweckt, dem Rechtsträger die Prüfung des Ersatzanspruchs im eigenen Bereich sowie eine Sichtung der wirklich strittigen Rechtsfälle zu ermöglichen, sind im Aufforderungsschreiben bezifferbare Ansprüche genau zu beziffern.
Norm
AHG §8
RS0050773
Das schadensverursachende Verhalten des Organs muß in der Aufforderung an den Rechtsträger individualisiert werden.
Norm
AHG §8
RS0050784
Wird die Klage auf einen Rechtsgrund gestützt, der nicht schon im Aufforderungsschreiben vorgebracht worden ist, so fehlt insoweit die Rechtswegzulässigkeit.
Normen
RS0040321
Vorgelegte Urkunden, deren Echtheit und Inhalt unbestritten ist, dürfen auch ohne formellen Beweisbeschluß berücksichtigt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0045600
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-97010