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Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Gewerbescheins
• Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Gewerbescheins
Protokoll vom über die Sozialpartner-Besprechung bezüglich Fragen aus dem Melde-/Versicherungs-/Beitragsbereich im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom , 32-MVB-51.1/06 Af-Dm/Mm.
Sachverhalt:
Trotz Vorliegens eines Gewerbescheins erfolgt in manchen Fällen eine Einbeziehung des selbständig Erwerbstätigen als echter Dienstnehmer (z. B. teilweise Vortragende bei den Weight-Watchers).
Fragestellung:
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt trotz Vorliegens eines Gewerbescheins eine Einbeziehung in die Pflichtversicherung durch die GKK?
Lösung:
Aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich funktioniert die Abgrenzung in letzter Zeit nicht mehr so gut. Das größere Problem ist jenes der Abgrenzung zwischen Tätigkeit mit Gewerbeschein (Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG) und Vorliegen eines Dienstverhältnisses; weniger Probleme gibt es bei der Abgrenzung eines "neuen Selbständigen" (Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) und eines Dienstnehmers nach dem ASVG. Es ist jedoch unstrittig, dass durch die Gebietskrankenkassen nach Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse bei Vorliegen der Voraussetzungen (persönliche und wirtschaftliche Abhängigke...