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Übergang von Betriebsrats-Arbeitsverhältnissen bei Unternehmenserwerb im Konkurs
• Übergang von Betriebsrats-Arbeitsverhältnissen bei Unternehmenserwerb im Konkurs (§ 3 Abs. 2 AVRAG)
: ZIK 2006/40d, 37.
Im Falle eines Konkurses greifen die Betriebsübergangs-Regelungen gem. § 3 Abs. 2 AVRAG grundsätzlich nicht, d.h. dass die Dienstnehmer vom Erwerber nicht mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen sind. Wenn es im Zuge eines Konkurses zu einer Fortführung des Betriebes kommt, sind aber vom Erwerber jedenfalls die Dienstverhältnisse der Betriebsratsmitglieder fortzuführen.
Anmerkung: Noch nicht endgültig gesichert ist die vom EU-Recht beeinflusste Folge für die sonstigen Dienstnehmer, wenn es im Zuge eines Konkurses zur Fortführung des Betriebes kommt.